AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungsrechte

Uneingeschränkte Nutzungsrechte Präsentationen: Mit der Umsetzung des Projekts erhalten Sie die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte.

Räumlich beschränkte Nutzungsrechte (deutschsprachiger Raum) Markenidentität/Logo, Vorlagen: Projekte dieser Art stellen einen über das Projekt hinaus nutzbaren Mehrwert dar (Kreatives Gut, Technische Funktionsentwicklung), so dass die Nutzungsrechte räumlich auf den deutschsprachigen Raum beschränkt sind. Eine Nutzung darüber hinaus bedarf der Zustimmung von K16. Eine zeitliche Einschränkung besteht nicht. Ausgenommen sind hier Projekte, deren internationale Nutzung bereits in der Angebotsphase klar war.

Zweckgebundene Nutzungsrechte Website, Online-Medien, Broschüren Plakate, Print­medien: Projekte dieser Art stellen einen über das Projekt hinaus nutzbaren Mehrwert dar, so dass die Nutzungsrechte an den im Angebot formulierten Zweck gebunden sind. Eine Nutzung darüber hinaus bedarf der Zustimmung von K16. Eine zeitliche Einschränkung besteht nicht.

Unberührt von allen K16 Nutzungsrechten sind Lizenzen für eingesetzte Bilder und Schriften, da es sich hier um Nutzungsrechte Dritter handelt, separat abzustimmen. Zweckgebunden können bestimmte Bilder für eine Pauschale von 25,00 Euro eingesetzt werden, für welche K16 Lizenznehmer ist. Eine kundenseitige Verwendung darüber hinaus ist nicht erlaubt und verstößt gegen Urheberrechte Dritter.

Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Die nachfolgenden AGB gelten ausschließlich. Andere AGB werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen und/oder liefern bzw. leisten.

Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte

K16 verfügt über die gesetzlichen Urheber-, Nutzungs- Verwertungs- und Eigentumsrechte an vorgelegten Arbeiten, Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmitteln. Eine Rechteübertragung findet ausschließlich auf vertraglicher Grundlage nach Zahlung der vereinbarten Vergütung an K16 statt.

Ansonsten ist jegliche Verwendung von vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen von K16, seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, widerrechtlich. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form sowie für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen von K16 zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in der bisherigen Verwendung des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben.

Vertragsanbahnung

Der Vertrag kommt erst durch Angebot und Annahme zustande.

K16 ermittelt zunächst auf Grundlage der Angaben und Anforderungen einer Aufraggeber­anfrage einen Kostenvoranschlag. Der Kostenvoranschlag gilt sechs Wochen als Einladung zur Auftragserteilung.

Kostenvoranschläge und „Angebote“ von K16 verstehen sich nicht als Angebote im rechtlichen Sinne und sind deshalb freibleibend und unverbindlich. Vielmehr versteht sich eine Auftragserteilung als Angebot im rechtlichen Sinne.

Entsprechend kommt ein Vertrag erst zustande, wenn K16 die Beauftragung schriftlich bestätigt oder durch Ausführung der Leistung annimmt. Die Annahmefrist für K16 beträgt vier Wochen ab Zugang der Beauftragung (Angebot).

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweils beim Vertragsabschluss aktuellen Rahmenvertrag und/oder Einzelvertrag und/oder Kostenvoranschlag. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen des Vertragsinhalts bedürfen der Schriftform.

(Vor-) Vertragliche Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber leistet K16 vor Projektbeginn alle für eine vollständige und richtige Umsetzung seiner Anforderungen erforderlichen Vorgaben in stofflicher wie nichtstofflicher Art.

Unvollständige oder fehlerhafte Angaben sind durch den Kunden vor einer Auftragserteilung zu korrigieren.

Entsprechend verpflichtet sich der Auftraggeber, K16 vollständig zur Erstellung ihres Kostenvoranschlags zu informieren und bestätigt dies mit der Auftragsvergabe auf Grundlage jenes Kostenvoranschlags. Damit ist der Einwand der vertragswidrigen Erfüllung ausgeschlossen, da die Anforderungen des Kunden für K16 als vollständig und richtig erfüllt gelten.

Unvollständige oder fehlerhafte Vorgaben können zu Mehraufwänden führen, die dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Aufwände durch Abstimmungs- und Änderungsdurchläufe, die über die im Kostenvoranschlag vorgesehene Anzahl hinausgehen, werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

Vereinbarte Preise sind Netto-Preise, zu denen die jeweils geltende Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) hinzukommt.

Die Abrechnung erfolgt monatlich nach Aufwand. K16 rechnet die angefallenen Kosten frühestens zwei Wochen nach Projektstart jeweils zum Ende eines Monats ab.

(Teil-) Rechnungen von K16 sind Mitte des Monats gemäß der auf den Rechnungen konkret kalendarisch bestimmten Zahlungsfristen ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

Einwendungen gegen Abrechnungen von K16 sind sofort nach Rechnungserhalt, spätestens jedoch zwei Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Nach Ablauf dieses Einwendungszeitraumes verpflichtet sich der Auftraggeber, die Rechnung ohne Abzug zu zahlen.

Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

Stornierungskosten

Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, verpflichtet sich der Auftraggeber K16 unbeschadet der Möglichkeit von K 16, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises neben den durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten für entgangenen Gewinn zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

Vom Auftraggeber gebuchte, aber nicht in Anspruch genommene Kapazitäten werden in Höhe von 50% der reservierten Zeit auf Grundlage des vereinbarten Stundenhonorars in Rechnung gestellt.

Eine Auftragsstornierung spätestens 24 Stunden vor Projektbeginn ist kostenfrei, soweit K16 bis dahin keine projektbedingten Kosten entstanden sind.

Nutzungsrechte

K16 wird dem Auftraggeber nach vollständiger Entrichtung der vereinbarten Vergütung alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies gemäß Rahmenvertrag und/oder Auftrag und/oder Kostenvoranschlag vereinbart ist. Jede darüber hinausgehende Verwendung bedarf der Zustimmung von K16.

Nutzungsrechte an Leistungen, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht vollständig bezahlt sind, verbleiben bei K16.

Referenzobjekte

K16 kann grundsätzlich auf ihre Vertragserzeugnisse für den Auftraggeber in geeigneter Weise hinweisen. Der Auftraggeber kann dem nur schriftlich widersprechen, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat.

Haftung, Schadenersatz

K16 wird die vereinbarten Leistungen unter Beachtung der geltenden Gesetze in größt­möglicher Sorgfalt erbringen.

Schadensersatzansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bestehen unbegrenzt.

Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstanden sind, werden nur ersetzt, wenn es sich dabei um die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Haupt- oder Nebenpflicht (sog. Kardinalspflicht) handelt und sind der Höhe nach beschränkt auf den bei vergleichbaren

Aufträgen dieser Art typischen Schaden, der bei Beauftragung oder spätestens bei der Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar war, maximal jedoch auf die Höhe des Auftragswertes.

In keinem Fall haftet K16 wegen der in den Projekten enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers.

K16 haftet nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe usw.

K16 haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der Gestaltungsinhalte, insbesondere hinsichtlich des Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrechts.

Die Haftung für einen eventuellen Datenverlust oder eine eventuelle Datenbeschädigung ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung erforderlich wäre, um die Daten aus dem gesicherten Datenmaterial wiederherzustellen.

Geheimhaltung, Datenschutz

Die schutzwürdigen Belange des Auftraggebers werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.

K16 verpflichtet sich, alle ihr direkt oder indirekt zur Kenntnis gekommenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nach den Grundsätzen des Bundesdatenschutzgesetzes zu behandeln.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Hamburg, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat.

Geltungsbereich

Die vorstehenden AGB gelten vom 01. April 2014 an.

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